artgerecht - Aktuell
Auf diesen Seiten wollen wir Sie über aktuelle Entwicklungen der Straußenzucht in Deutschland und der Welt informieren, über wichtige Termin und über das, was wir, die Mitglieder von artgerecht e.V., aber auch andere zum Theme Strauß veröffentlicht haben.
Warnung vor Sachkunde-Betrug (August 2019)
Wichtige Information an die deutschen Veterinärbehörden
Der Unternehmer und Straußenhalter Heino Trebbin, Wilsickow 62, 17337 Uckerland, bietet seit einigen Jahren auf seiner Straußenfarm Trebbin einmal pro Monat gebührenpflichtige Seminare zur Erlangung des Sachkundenachweises für Straußenhalter gemäß § 11 Tierschutzgesetz an. Nach einer Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer eine von Herrn Trebbin ausgestellte Urkunde, von der Herr Trebbin behauptet, dass sie bei der Beantragung einer Haltegenehmigung für Strauße von den zuständigen Veterinärämtern als Sachkundenachweis anerkannt würden.
Strauße zählen laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 09. Februar 2000 nicht zu den landwirtschaftlichen Nutztieren (12.2.1.5.1 – letzter Absatz). Ihre Haltung bedarf daher nach § 11 Tierschutzgesetz einer Genehmigung durch die zuständige Veterinärbehörde. Hierfür muss der Halter der Genehmigungsbehörde seine Sachkunde nachweisen. Als Sachkundenachweis kann die Behörde eine von der jeweiligen obersten Landesbehörde als gleichwertig angesehene Sachkundeprüfung eines Fachverbandes anerkennen.
Nach Auskunft des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg sowie des zuständigen Veterinäramtes Prenzlau liegt eine derartige Anerkennung der Sachkundeprüfung des Herrn Trebbin nicht vor! Unterlagen, die Herr Trebbin den Seminarteilnehmern aushändigt, sind zu großen Teilen illegal aus fremden Veröffentlichungen kopiert.
Ich habe u.a. in meiner Funktion als Präsident von artgerecht e.V., dem Berufsverband Deutsche Straußenzucht, gegen Herrn Trebbin Strafantrag wegen Betrugs und gewerbsmäßiger Verletzung des Urheberrechts gestellt. Darüber hinaus sind weitere straf- und zivilrechtliche Verfahren gegen Herrn Trebbin anhängig – auch im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz.
Falls im Zuständigkeitsbereich Ihrer Behörde Anträge für die Haltung von Straußen mit dem nicht anerkannten „Sachkundenachweis“ von Herrn Trebbin eingereicht werden, können Sie die Antragsteller gern an artgerecht e.V., den Berufsverband Deutsche Straußenzucht, verweisen. Wir bieten die Sachkundeprüfung bereits seit 1994 für den Berufsverband und den Bundesverband Deutscher Straußenzüchter e.V. an. Nähere Informationen sind über www.artgerechte-straussenhaltung.de sowie http://mhoufarm.de erhältlich.
Christoph Kistner, Präsident von artgerecht e.V., dem Berufsverband Deutsche Straußenzucht
Neue Mindestanforderungen für Straußenhaltung in Kraft (März 2019)
Über drei Jahre haben Tierärzteschaft, Tierschutzverbände und Halter-Organisationen mit dem Referat Tierschutz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft diskutiert, um gemeinsame Grundlagen für eine artgemäße und tierschutzgerechte landwirtschaftliche Straußenhaltung zu formulieren. Jetzt liegt das überarbeitete Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Straußen, Nandus, Emus und Kasuaren vor. Sie finden es hier: https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/Tierschutzgutachten/_texte/GutachtenDossier.html?docId=377448.
Das überarbeitete Gutachten geht in allen Bereichen weit über die bisherigen, veralteten und teilweise tierschutzwidrigen Mindestanforderungen aus den Jahren 1994/ 1996 sowie die Empfehlung zur Haltung von Straußen des Europarates von 1997 hinaus und ersetzen sie daher.
Mit dem neuen Gutachten, an dem artgerecht e.V., der Berufsverband Deutsche Straußenzucht, maßgeblich mitgearbeitet hat, liegen die weltweit strengsten Anforderungen an die Haltung von Straußen vor. Diese zu erfüllen ist für mache Halter sicher eine große Herausforderung. Doch steht im Vordergrund das Bemühen, unkontrolliertem Wildwuchs, tierschutzwidrigen Straußenhaltungen und intensiver Massenproduktion Einhalt zu gebieten.
Außerdem sind wir als Berufsverband Deutsche Straußenzucht davon überzeugt, dass der Verbraucher künftig nur eine Nutztierhaltung akzeptiert, die den Bedürfnissen der Tiere gerecht wird. Daher glauben wir, dass die konsequente Umsetzung der neuen Richtlinien den wirtschaftlichen Erfolg der deutschen Straußenhalter sichert.
Ich danke allen Mitstreitern, die tatkräftig geholfen haben, diese wichtige Wegmarke für eine wirklich artgerechte Straußenhaltung zu erreichen. Und ich biete allen, die Schwierigkeiten mit der Umsetzung der neuen Mindestanforderungen an, das Fachwissen und den Rat unseres Berufsverbandes an.
artgerecht e.V., der Berufsverband Deutsche Straußenzucht, bietet auf der Straußenfarm Mhou in Rülzheim (Rheinland-Pfalz) jedes Jahr jeweils im April und im September Sachkundeseminare an, deren Abschluss als Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz anerkannt ist. Schwerpunkte sind u.a. die Praxis der Straußenhaltung und die Umsetzung der neuen Richtlinien beim Aufbau eines Betriebs. Die Seminare finden im Jahr 2019 vom 05. bis 07. April und vom 06. bis 08. September statt.
Hitzestress:
Mit der Temperatur steigt das Risiko
Der Sommer 2006 zeigt wie schon der vorherige "Jahrhundert-Sommer" 2003, dass die Hitze den Straußen enorme Probleme bereitet. Der Straußensachverständige Christoph Kistner, Bühl/ Rheinmünster/ Rülzheim, beschreibt diese Probleme und gibt Tipps zur Linderung.
Glaubt man deutschen Behörden und Tierschützern, geht es dem Farmstrauß nirgend wo besser als in heißen Gefilden, also in seiner "Heimat" Afrika. Dissertationen, wissenschaftliche Publikationen und die ständigen Informationen der Straußenprofis haben nicht erreicht, dass diese Einschätzung von optimalen Klimabedingungen für Strauße endlich als überholt zu den Akten gelegt wird. Dabei wäre ein Umdenken allein schon aus Gründen des Tierschutzes dringend erforderlich.
"Mangelndes Wissen kann töten" - das ist keine der Binsenweisheiten, mit denen die sinkende Zahl der Noch-Raucher auf gesetzliches Geheiß konfrontiert wird, sondern alltägliche Erfahrung auch im gesundheitsbewussten Leben - und im "Straußengeschäft". Konkret auf die Straußenhalter bezogen: Mängel bei Hygiene-Management, Brut oder Ernährung, unsinnige Schlupfhilfe, mangelhafte Kükenbetreuung oder falsche Haltebedingungen beeinträchtigen oder gefährden Gesundheit und Entwicklung der Tiere - und damit auch den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Das gilt auch für Hitze.
Viele Halter haben noch nie etwas gehört davon, dass Hitzestress im südlichen Afrika die weitaus häufigste Todesursache bei Küken ist. Und auch nichts davon, dass in jedem Jahr viele Alttiere - meist Hähne - der Hitze zum Opfer fallen. Im vergangenen Jahr an einem einzigen Tag im Februar weit über 2.000 Tiere - allein in Südafrika! Stattdessen glauben sie möglicherweise das, was ebenso unwissende Politiker, Verwaltungsbeamte und Tierschützer immer wieder über den Strauß erzählen, dass er nämlich leidet, wenn er nicht in heißer Umgebung leben kann - das Ammenmärchen von "Wüstentier" Strauß.
Die Folgen sind in Sommern wie diesem allgegenwärtig: Küken und Jungtiere leiden immer wieder an Kreislaufstörungen, verfallen in Krämpfe, sterben im schlimmsten Fall. Und die Alttiere sind so apathisch, dass sie sich kaum noch bewegen und alles tun, um die Körpertemperatur abzusenken - heftig hechelnd, mit weit aufgestellten Körperfedern und gespreizten Flügeln verharren sie, anstatt weidend durch ihr Gehege zu ziehen.
Die Folgen sind fatal: Wenn die Sonne mitteleuropäische Weiden in afrikanische Steppe verwandelt, steigt bei allen Tieren der Durst in umgekehrt proportionalem Verhältnis zu Bewegung und damit natürlicher Futteraufnahme. Alttiere, die in kühleren Jahreszeiten maximal 10 Liter Wasser aufnehmen, benötigen bei Temperaturen ab 30° C bis zu 40 Liter/ Tag. Während sie mit dem ungewohnten "Wasserbauch" ohne ganz akutes Gesundheitsrisiko fertig werden, werden kleine Küken durch die ständige Aufnahme von Wasser so gebläht, dass sie an sehr schmerzhaften Krämpfen und massiven Kreislaufproblemen leiden. In jedem Fall führen extreme Wasseraufnahme und eingeschränkte Bewegung bzw. Futteraufnahme zu Mangelernährung, die bei Küken schlimmstenfalls zum Tod, bei Jungtieren zu nicht mehr wettzumachenden Aufwuchs-Störungen und bei Alttieren u.a. zum Einstellen von Einproduktion und Befruchtung führen können.
Was aber tun mit den Tieren, wenn die Sonne besonders erbarmungslos brennt? Schließlich kann man in diesem Fall das Licht nicht einfach ausknipsen. Man kann seinen Einfluss aber mindern. Und zwar - ganz einfach - durch Schatten. Ausreichende Schattenplätze sind für jeden Straußenfarmer, der seinen Beruf beherrscht, ein Muss. Denn im Schatten verlieren sich die schlimmsten Auswirkungen weitgehend. So fressen Küken im Schatten nahezu normal.
Schattenspendende Bepflanzung in und an den Gehegen, helle Sonnensegel, großzügige Vordächer bei den Unterständen, überdachte Sandbadeplätze sind einfach zu realisieren und kosten nicht viel Geld. Wobei allerdings darauf geachtet werden muss, dass der Schatten dort angeboten wird, wo sich die Tiere überwiegend aufhalten.
Ein Beispiel: Küken aus Kunstbrut halten sich meist in der Nähe zu Menschen auf. Ziehen sie auf die benachbarte Jungtierweide, werden sie sich auch meist an der Grenze zum vorher gewohnten Revier aufhalten. Schatten muss also dort angeboten werden, nicht an der anderen, der entfernten Gehegeseite. Bei Naturbrut ist das Problem einfacher zu lösen: Durch die Elterntiere kennen die Küken den überdachten Nistplatz oder den Unterstand, in dem ja zugefüttert wird. Und außerdem steht ja noch der Schutz der elterlichen Federn zur Verfügung.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Was keinesfalls geschehen darf, ist gerade bei Küken das Weglassen von Wasser. Dies hätte wiederum massive gesundheitliche Probleme und Entwicklungsstörungen zur Folge. Wichtig ist ein kontrolliertes Tränken, das einerseits eine ausreichende Wasseraufnahme gewährleistet, andererseits aber pralle Wasserbäuche verhindert. Doch dies macht eine ständige Betreuung der Küken zwingend erforderlich.
Völlig falsch wäre auch, deutscher Behörden- und Tierschutz-Mentalität zu folgen. Nur zu oft gilt nämlich für die, denen das Wohl deutscher Strauße angeblich besonders am Herzen liegt, dass Strauße bei negativen Witterungseinflüssen unter ein großes Dach oder in den Stall weggesperrt gehören. Das schütze sie vor Regen, Eis und Schnee, heißt es. Warum also nicht auch vor Sonne? Die Antwort ist einfach: Nur ein Strauß, der sich auch immer wieder ohne Einschränkung auf der Weide bewegen kann, bewegt, ernährt sich und lebt artgemäß. Jede Einschränkung seiner elementaren Bedürfnisse bedeutet eine Beeinträchtigung seines Komfortverhaltens und ist damit ein Verstoß gegen den in unserer Verfassung verankerten Tierschutz!
Dass Strauße nicht in Ställe und unter Dächer gehören, zeigen erschreckend auch die Erfahrungen mit der Aufstallpflicht. Dort, wo tatsächliche Sachzwänge oder behördliche Inflexibilität die Tiere im Stall wegsperrte, gab es vielfach Atemwegserkrankungen, Federpicken, Beinbrüche und andere tödliche Verletzungen. Oder aber dramatische Rückgänge bei Eiablage und Fruchtbarkeit sowie deutliche Aufwuchsverzögerungen. Neben den zum Teil existenzgefährdenden wirtschaftlichen Einbußen für den Halter ist auch hier vorrangig der Tierschutz zu sehen, dem bei einer Aufstallung nicht ansatzweise Rechnung getragen werden kann.
Tierschutz-Institut der LMU München:
Aufstallung von Straußen ist nicht möglich
Klarer hätte die Aussage von Prof. Dr. Michael Erhard nicht sein können: "Eine Aufstallung von Straußen ist grundsätzlich nicht möglich!" Bei der Frühjahrsveranstaltung der Deutschen Vereinigung für Geflügelwissenschaft in Oberschleißheim ließ der Leiter des Instituts für Tierschutz, Verhaltenskunde und Tierhygiene der Ludwig-Maximilians-Universität München keinen Zweifel daran, dass eine Aufstallung der Laufvögel länger als ein, zwei Tage aus tierschutzrechtlicher Sicht völlig inakzeptabel ist. Christoph Kistner fasst die Argumente der Wissenschaft und die aktuelle Entwicklung in der deutschen Straußenhaltung zusammen.
Strauße - so Prof. Dr. Erhard - verbringen auch in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung rund ein Drittel des Tages damit, auf der Weide zu picken. Den Offenstall nutzen sie im Sommer nur, um das Ergänzungsfutter aufzunehmen, das dort angeboten wird, oder um sich vor der Sonne zu schützen. Selbst bei ungünstiger Witterung und Regen schlafen sie außerhalb des Stalls; nur im Winter suchen sie bei nassem, gefrorenem oder schneebedecktem Boden und starkem Wind verstärkt den Stall auf, wo sie dann auch schlafen. Hähne verbringen im Winter bis zu 10 Stunden im Stall, Hennen dagegen nur bis zu 6 Stunden, meist zum Schlafen. Ansonsten halten sie sich selbst bei Regen, der die Tiere offensichtlich nicht beeinträchtigt, auf der Weide auf.
Mit diesem Verhalten und weiteren Erkenntnissen, die bei zwei Promotionen des Instituts gewonnen wurden, begründete Prof. Dr. Erhard sein Fazit: "Strauße sind nicht dauerhaft in Stallungen zu halten. Die Weidemöglichkeit ist für sie essentiell und eine tiergerechte und artgemäße Straußenhaltung bei Aufstallung in der Regel nicht möglich. Eine dauerhafte Stallhaltung ist tierschutzrelevant, da sie Bewegungsdefizit bedeutet und Federpicken, Aggression und sogar tödliche Verletzungen verursacht."
Mit seiner strikten Ablehnung einer Aufstallung widersprach Prof. Dr. Erhard auch vehement seinem Münchner Kollegen Prof. Dr. Rüdiger Korbel, dem Leiter des Instituts für Geflügelkrankheiten. Der hatte sich dem Votum Erhards - wohl aus Rücksicht auf wirtschaftliche Interessen von Haltern von Straußen und anderem Geflügel - nur teilweise angeschlossen.
Dies, obwohl sein Referat eindeutig belegte, welche katastrophalen Auswirkungen Stallhaltung auf Strauße haben kann. Prof. Dr. Korbel wies darauf hin, dass rund 90 Prozent aller gesundheitlichen Probleme bei Straußen in Deutschland auf Managementfehler zurückzuführen sind und nannte als Beispiele vor allem Aspergiliose oder Mykoplasmose - Atemwegserkrankungen, die in der Straußenhaltung nahezu ausschließlich dort auftreten, wo die Tiere häufig oder wegen unzureichender Weideflächen auch über einen längeren Zeitraum im Stall gehalten werden.
Prof. Dr. Korbel nannte noch einen weiteren, ganz wesentlichen Aspekt, der die Einschätzung von Prof. Dr. Erhard untermauert: Eine sichere Impfung für Strauße gegen die Klassische Geflügelpest ist vorerst nicht in Sicht. Da aber alle Erreger der Klassischen Geflügelpest durch UV-Strahlung in kürzester Zeit unschädlich gemacht werden, gibt es demzufolge nur eine einigermaßen sichere Schutzvariante - die Weide. Denn dort gibt es im Gegensatz zu Stall oder Unterstand UV-Strahlen im Übermaß.
Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die Erfahrungen des italienischen Veterinärmediziners und Straußenhalters Dr. Francesco Burlini. Während des AI-Ausbruchs Ende 1999 in Norditalien waren von seinen Straußen die erkrankt, die aus Alters- oder Platzgründen überwiegend im Stall bzw. auf einem sehr knapp bemessenen Auslauf gehalten wurden. Tiere auf größeren Flächen wiesen entweder keine Symptome auf oder wurden überhaupt nicht infiziert. Dennoch mussten damals natürlich auch diese Tiere getötet werden.
Untersuchungen von R. J. Manvell (Großbritannien) aus dem Jahr 1998 bestätigen dies. Bei einem Versuch mit drei Wochen alten Straußenküken, die mit AI-Erregern infiziert wurden, starben rund 30 Prozent aller Tiere. Zwei Drittel der überlebenden Tiere schieden bis zu 12 Tage Erreger aus, doch nur ein Drittel zeigte Krankheitssymptome, von denen sich die Tiere jedoch wieder erholten. Nach 13 Tagen war bei diesen Tieren virologisch kein Erreger mehr nachweisbar, während beim serologischen Test ausnahmslos alle Strauße Antikörper aufwiesen.
Dies verdeutlicht die Problematik bei der immer wieder geforderten Impfung von Straußen gegen die Geflügelpest. Selbst die Hersteller von Impfstoffen warnen wie Prof. Dr. Korbel vor Schnellschüssen. Neben der Tatsache, dass noch kein Impfstoff zum Schutz vor einer H5N1-Infektion zugelassen ist, wiegen vor allem die unzureichende Erfahrung mit der Dosierung und die relativ hohe Wahrscheinlichkeit schwer, dass geimpfte Tiere zwar nicht erkranken, dennoch aber Erreger ausscheiden und so die Seuche unerkannt verbreiten können.
Dies sieht auch Dr. Fritz W. Huchzermeyer (Südafrika) so. Der Grand Seigneur der "Straußenmediziner" sagt: "Nach den bisherigen Erfahrungen bietet eine Impfung keinen sicheren Schutz, da sie die Virusausscheidung nicht behindert". Seine Schlussfolgerung aus dieser Tatsache steht jedoch im Gegensatz zu den tierschutzrechtlichen Aspekten, die Prof. Dr. Erhard zu seinem klaren Votum gegen die Aufstallung veranlasst. Dr. Huchzermeyer schrieb Prof. Dr. Dietmar K. Flock, dem Präsidenten der Deutschen Vereinigung für Geflügelwissenschaft, kurz nach der Tagung in Oberschleißheim: "Bei dem jetzigen Seuchengang der Klassischen Geflügelpest geht es nicht um artgerechte Haltung von Straußen, sondern darum, jeden möglichen Kontakt mit Wildvögeln auszuschließen. Das kann nur durch Aufstallung gewährleistet werden. Dies ist eine 'Alles-oder-Nichts'-Situation.... In jedem Falle ist es doch sicher vorzuziehen, die Strauße zu stressen, als sie der Infektion auszusetzen und sie dann geschlachtet zu sehen, wie das vor ein paar Jahren in Italien geschah." Dr. Huchzermeyer empfiehlt als Unterstände Folientunnel, wie er sie im Juli 2005 in der Ukraine gesehen hatte. Diese Unterstände würden dem Licht- und Bewegungsbedürfnis der Strauße gerecht.
Genau diese Art von "Schutz" hat sich aber in Deutschland immer wieder als tödliche Falle für Strauße erwiesen. Und zwar ganz unabhängig von dem gefährlichen Stress, dem eingesperrte Strauße ausgesetzt sind. Zum einen heizen sich Folienställe bei Sonneschein in kurzer Zeit extrem auf, zum anderen sind gefährliche Ammoniak-Konzentration und Sporenbildung nur durch konsequente Lüftung und mehrmaliges Einstreuen/ Tag zu verhindern. Während Einstreuen etwa während der Balz für den Halter lebensgefährlich sein kann, und daher in vielen Fällen kaum möglich ist, bedeutet Lüften gerade bei aufgeheizten Folienställen zwangsläufig permanenten Durchzug mit allen negativen Begleiterscheinungen wie Lungenentzündung. Hinzu kommt, dass auch im Folienstall den Tieren die natürliche UV-Strahlung für eine gesunde Skelettentwicklung und vor allem der Platz für eine artgemäße Bewegung fehlt. In mehreren Fällen haben die Tiere bei Rangkämpfen die Ställe zerstört und sich dabei zum Teil so schwer verletzt, dass sie getötet werden mussten.
Und noch etwas hat Dr. Huchzermeyer nicht bedacht: Die H5N1-Erreger waren nachweislich bereits vor dem Vogelzug in Deutschland vorhanden. Immer mehr Experten gehen daher davon aus, dass nicht die Wildvögel für die großflächige Verbreitung der AI-Erreger verantwortlich sind, sondern dass das Virus auf andere Weise eingeschleppt worden sein muss. Während UV-Strahlen die Erreger der Klassischen Geflügelpest in kürzester Zeit inaktivieren, bleiben Viren in UV-"geschützten" Bereichen wie Ställen vor allem bei kühlen Temperaturen mehrere Wochen gefährlich. Logischerweise gibt es daher keinen besseren Schutz als die Weide. Vorausgesetzt, das betriebliche Hygiene-Management verhindert einen unbemerkten Viren-Eintrag durch Menschen und/ oder Maschinen, Futtermittel oder Einstreu.
artgerecht e.V., der Berufsverband Deutsche Straußenzucht, hat auf Grundlage dieser Erkenntnisse beantragt, Strauße grundsätzlich von der Aufstallpflicht auszunehmen. Wie wichtig eine bundeseinheitliche Regelung ist, zeigt sich daran, wie extrem unterschiedlich die Bestimmungen der Schutz-Verordnung gehandhabt werden. Im Hohenlohischen etwa verweigert die zuständige Veterinärbehörde einer Farmerin die Ausnahmegenehmigung, obwohl sie bereits mehrere Tiere verloren hat. Und am Bodensee hat der Amtstierarzt einem Halter das Aufstallen aus Gründen des Tierschutzes verboten, obwohl der von der allgemeinen Panik erfasst seine Tiere am liebsten dauerhaft wegsperren würde. Straußenhalter, die trotz Erfüllung aller Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung aufstallen mussten und Tiere verloren, prüfen inzwischen, ob die zuständigen Behörden schadenersatzpflichtig sind.
Allerdings ist die Haltung der deutschen Straußenbranche keineswegs einheitlich. Einige Halter haben sich im Sommer 2005 nachdrücklich für die Aufnahme der Laufvögel in die Aufstallverordnung eingesetzt. Dies hat jetzt dazu geführt, dass der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Straußenzüchter e.V. (BDS), Horst Engelhardt, wegen seiner Haltung pro Aufstallung von Verbandsmitgliedern scharf kritisiert wurde und sein Amt daher vorübergehend ruhen lässt. Am 22. April 2006 will der BDS bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung klären, ob man der Einstellung des Präsidenten folgen oder wie der Berufsverband Deutsche Straußenzucht (artgerecht e.V.) die Aufstallung grundsätzlich ablehnen soll. DGS
Halter gegen Aufstallpflicht
Die Mitglieder von artgerecht e.V., dem Berufsverband Deutsche Straußenzucht, wehren sich gegen die Aufstall-Verpflichtung, die eine Verbreitung der Klassischen Geflügelpest verhindern soll. artgerecht-Präsident Christoph Kistner fordert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Laufvögel grundsätzlich von der Aufstallung zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest auszunehmen. Nachstehend seine Begründung:
1. Strauße sind Weidetiere, die ihr Futter tagsüber aufnehmen, indem sie bis zu zehn Stunden/ Tag ständig pickend über die Weide ziehen. Kann der Pick-Instinkt etwa bei Stallhaltung nicht befriedigt werden, wird zwangsläufig Federpicken bis zur völligen Kahlheit provoziert.
2. Strauße müssen täglich natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt sein, damit ihr Körper in ausreichendem Maß Vitamin D3 erzeugen kann, das für die gesunde Entwicklung des Skeletts unerlässlich ist. Strauße wachsen nicht nur außergewöhnlich schnell, die Hennen speichern einen großen Teil des Kalks für die Eiproduktion in den Untergliedmaßen. Dies setzt eine ständige und sehr schnelle Erneuerung der Knochensubstanz voraus. Werden Strauße über einen längeren Zeitraum eingesperrt, ist daher die Bildung von so genannten "Glasknochen" unvermeidbar, die schon bei geringer Belastung splittern können.
3. Ab etwa dem 12. Lebensmonat setzen beim Strauß Rangkämpfe innerhalb der Gruppe ein. Da ein unterlegenes Tier in einem Stall nicht fliehen kann, sind bei einer Einstallung über einen längeren Zeitraum erhebliche und sogar tödliche Verletzungen zu befürchten.
4. Die Erfahrungen vom Herbst 2005 bzw. während der aktuellen Einstall-Phase belegen zweifelsfrei, dass das Einstallen von Straußen erhebliche Probleme provoziert und grob tierschutzwidrig ist. In mehreren Haltungen, die keine Ausnahmegenehmigung beantragt oder erhalten haben, ist es bei eingestallten Straußen bereits zu Verlusten durch Beinbrüche gekommen. Weitere Folgen sind extremer Stress, der nach Ansicht des weltweit anerkannten Straußenexperten Dr. Fritz W. Huchzermeyer (Südafrika) nach einiger Zeit zwangsläufig Opfer fordern wird, Federpicken, schwerste Verletzungen durch Rangkämpfe ohne Fluchtmöglichkeit gerade während der Balzzeit und Erblindung durch Ammoniak.
5. Strauße können bei Befolgen der in der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 15.01. 2006 genannten Ausnahmebedingungen so gegen die Klassische Geflügelpest geschützt werden, dass das Risiko einer Erkrankung weitgehend minimiert und im Fall einer Erkrankung eine Verbreitung der Erreger nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen ist.
Wir empfehlen, die grundsätzliche Ausnahme an folgende betriebliche Vorgaben zu binden:
a) Der gesamte Betrieb ist durch eine geeignete Umzäunung (vorzugsweise Doppelzaun) so zu sichern, dass die Laufvögel weder mit anderem Nutzgeflügel noch mit Betriebsfremden in Kontakt kommen können.
b) Die Laufvögel werden ausschließlich im Stall gefüttert und getränkt.
c) Das Ergänzungs- oder auch Alleinfutter muss in Mengen angeboten werden, die sofort gefressen werden. Reste müssen anschließend beseitigt und entsorgt werden.
d) Alle Eingänge zum Betrieb bzw. zur Gehegeanlage müssen durch Desinfektionswannen gesichert bzw. Schuhe und Fahrzeugreifen mit Desinfektionslösung besprüht werden.
e) Betriebsfremden Personen ist der Zutritt zu den Gehegen untersagt.
Wir werden auch die Impfung aller Tiere unserer Mitglieder beantragen, sobald ein Impfstoff zugelassen ist, der entsprechenden Schutz verspricht und eine weitere, unerkannte Ausbreitung der Geflügelgrippe/ -pest weitestgehend ausschließt.
6. Strauße sollten bereits im vergangenen Jahr aus Gründen des Tierschutzes von der Aufstallpflicht ausgenommen werden. Ein führender Funktionär des Bundesverbandes Deutscher Straußenzüchter e.V. hat nach unseren Informationen jedoch über den Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft e.V. erreicht, dass die Laufvögel dennoch in die Verordnung aufgenommen wurden. Er hält auch in größerem Umfang Gänse und befürchtete, dass er ohne die Möglichkeit, seine Strauße langfristig einstallen zu können, die Haltung der Gänse aufgeben muss.
Wir können nicht akzeptieren, dass das Wohl unserer Tiere den wirtschaftlichen Interessen eines Einzelnen geopfert wird, der seine Position missbraucht, um ohne Wissen und gegen die Interessen der meisten deutschen Straußenhalter die Einstallung von Laufvögeln zu erreichen. Uns ist bewusst, dass einige Halter ihre Strauße im Spätherbst/ Winter wegen unzureichender Flächen immer wieder über längere Zeit einsperren. Hieraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass Strauße generell ohne massive tierschutzrechtliche Probleme über einen längeren Zeitraum hinweg eingestallt werden können. Vielmehr ist der Gesetzgeber aufgerufen, derartige Haltungen mit unzureichenden Flächen als grob tierschutzwidrig zu verhindern.
Tierschutzbund immer noch gegen Straußenhaltung
Die Haltung von Straußen als Nutztiere in Mitteleuropa ist nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbundes nach wie vor "ein besonders tierquälerisches Unterfangen, das so schnell wie möglich beendet werden muss". Und weiter heißt es in seiner schriftlichen Stellungnahme: "Der Deutsche Tierschutzbund und seine ihm angeschlossenen Verbände haben von Anfang an betont, dass die nutztierartige Straußenhaltung in Deutschland grausame Tierquälerei und absolut überflüssig ist." Damit hält die größte Tierschutzorganisation Deutschlands nach 13 Jahren immer noch an längst wiederlegten Vorurteilen fest und diskreditiert die professionellen deutschen Straußenfarmen, die als die weltweit besten gelten und inzwischen selbst für südafrikanische Erzeuger Vorbild sind.
Auf Anfragen von Tierfreunden zum Bau einer Straußenfarm in Rheinland-Pfalz verschickt der Deutsche Tierschutzbund zur Zeit außerdem eine Stellungnahme vom 22.07. 1993, in der u.a. gefordert wird: "Anstatt Straußenzuchten außerhalb Afrikas aufzubauen, sollten die bereits existierenden Bestände in Ländern der Dritten Welt wie Tansania und Botswana gefördert werden." Dass dort auch 13 Jahre später überhaupt keine wirtschaftliche Straußenhaltung betrieben und mangels EU-tauglicher Produktionsstätten auch gar kein Export von Straußenprodukten möglich ist, hat sich beim Tierschutzbund offensichtlich noch nicht herumgesprochen.
Nach Ansicht von Christoph Kistner, Präsident von artgerecht e.V., dem Berufsverband Deutsche Straußenzucht, verweigert sich der Deutsche Tierschutzbund aktuellen Erkenntnissen der Wissenschaft entweder "aus Dummheit oder aus Ignoranz". In jedem Fall sei es aber geradezu kriminell, wenn Mitmenschen, die sich für den Tierschutz sorgen, mit nachweislich falschen Informationen "munitioniert" würden. "Die kommen dann im Vertrauen auf den Unsinn, den ihnen der Tierschutzbund erzählt hat, mit Wut im Bauch zu Diskussionen, um uns angebliche Tierquäler bloßzustellen. Und dann sind sie öffentlich blamiert, weil wir ihnen leicht nachweisen können, dass ihnen der Tierschutzbund nur haarsträubenden Blödsinn aufgetischt hat."
Nach Ansicht Kistners spricht vieles dafür, dass die Tierschutzorganisation mit ebenso plakativen wie falschen Argumenten nur darauf abziele, neue Mitglieder zu werben, da mit jeder Stellungnahme auch ein Antrag auf Mitgliedschaft ins Haus komme. Ganz offensichtlich werde beim Deutschen Tierschutzbund die Wahrheit dem wirtschaftlichen Erfolg des Vereins geopfert. "Wer so handelt, nützt nicht dem Tierschutz - er schadet ihm!"
Als besonders gravierendes Beispiel für "die vorsätzliche Täuschung der Tierfreunde" sieht Kistner die Behauptung des Deutschen Tierschutzbundes, eine Untersuchung der Bundestierärztekammer habe ergeben, dass in 75 Prozent der deutschen Straußenhaltungen die Tiere unter den mangelhaften Haltungsbedingungen leiden würden. "Die Verantwortlichen des Deutschen Tierschutzbundes wissen aus vielen Diskussionen etwa bei der traditionsreichen Tierschutztagung an der Evangelischen Akademie Bad Boll: Die seit Jahren immer wieder zitierte Untersuchung der Bundestierärztekammer hat es nie gegeben!"
Schon 2003 habe er bei der Tierschutz-Tagung "Tiere in den Medien" in Bad Boll belegt, dass der Deutsche Tierschutzbund mit falschen Karten spiele. "In aktuellen Presseinformationen des Deutschen Tierschutzbundes zur Straußenhaltung hieß es damals, die Universität München habe schon 1995 in einer Untersuchung festgestellt, dass 9 von 10 Straußen an haltungs-, fütterungs- und klimabedingten Erkrankungen litten. Ich habe den Tierschutzbund öffentlich darauf hingewiesen, dass es nach Angaben des Instituts für Geflügelkrankheiten der Ludwig-Maximilians-Universität München auch diese Untersuchung nicht gibt. Geändert hat das allerdings bis heute nichts."
"artgerecht"-Präsident Kistner will aber trotz der erneuten "diskriminierenden Äußerungen des Tierschutzbundes" keine juristischen Schritte einleiten. "Es bringt niemand außer den Rechtsanwälten etwas, wenn wir jetzt aufeinander herumschlagen. Wir werden stattdessen das Gespräch suchen und in den nächsten Wochen zu einem Treffen einladen. Vielleicht ja zu Pfingsten. Die Chance auf Erleuchtung soll dann ja besonders gut stehen...!" DGS
Geflügelpest: Einstallung keine Alternative
Die Betreiber von Freilandhaltungen traditioneller Geflügelarten stehen vor der Frage, ob sie sich mit der möglicherweise längerfristigen Wiederkehr der Einstallpflicht arrangieren können - für professionelle Straußenfarmen ist dies keine Möglichkeit. Bereits die erste Einstallphase im Spätjahr 2005 hat gezeigt, dass der größte Vogel der Welt auch im Hinblick auf seinen Schutz gegen Tierseuchen den Rahmen des bisher Üblichen sprengt. Der Straußen-Sachverständige Christoph Kistner (Rülzheim/ Rheinland-Pfalz) hat die Erfahrungen der Profi-Farmer zusammengefasst.
Strauße im Stall - der Fachmann weiß, dass dies ein klassischer Fall für den Tierschutz ist. Strauße gehören auf die Weide, ganzjährig, bei jedem Wetter. Auch wenn dies einige unbelesene Verwaltungsmenschen immer noch anders sehen. Dauerregen oder 25°C unter dem Gefrierpunkt mögen den Menschen schrecken - nicht aber einen richtig gehaltenen und versorgten Strauß. Dem geht es selbst bei so unwirtlichen Witterungsverhältnissen wie im Januar 2006 so gut, dass abends die ersten Eier gelegt werden. Am nächsten Morgen leider dann tiefgefroren und geplatzt, für den Halter aber immer noch gut für bis zu 100 Pfannkuchen.
Während das vom scharfen Frost gesprengte Ei dem Tier nicht schadet, kann dies von der Stallhaltung heute kein Mensch mehr ernsthaft behaupten. Die Forschung hat längst nachgewiesen, dass Strauße selbst durch vorübergehende Stallhaltung massiv in ihrer gesunden Entwicklung beeinträchtigt werden. Der Strauß ist neben der Ziege der beste Verwerter von Rohfaser, und die findet er auf der Weide. Er ist aber auch darauf angewiesen, dass er möglichst täglich natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt ist. Nur dann kann der Körper so viel Vitamin D3 bilden, dass der Stoffwechsel von Kalzium und Phosphor reibungslos funktioniert und sich das Skelett normal entwickelt. Inzwischen wurde von Wissenschaftlern so viel über das Wechselspiel von ständigem Weidegang bzw. von natürlicher UV-Strahlung einerseits und der gesunden Entwicklung von Straußen andererseits publiziert, dass es eigentlich zum allgemeinen Grundwissen all derer gehören müsste, die sich mit diesen Tieren befassen.
Profis wissen das. Und sie haben daher nahezu ausnahmslos eine Ausnahmegenehmigung beantragt, als von den verantwortlichen Politikern erstmals Einstallen als beste Schutzmöglichkeit für deutsches "Federvieh" und den Verbraucher ausgerufen wurde. In der Regel reagierten die Veterinärbehörden mit Sachverstand. Sofern die strikte Einhaltung von Hygiene und Desinfektion gewährleistet war, wurde die Ausnahme von der Einstallregel gewährt. Neben der Fütterung und Tränkung aller Tiere ausschließlich im Offenstall stellten etwa die Mitglieder des Berufsverbands artgerecht e.V. sicher, dass durch Doppelzaunsysteme oder entsprechende Absperrungen jeder Kontakt zwischen betriebsfremden Personen und den Tieren ausgeschlossen war. Darüber hinaus wurden Desinfektionsschleusen für Mitarbeiter und Fahrzeuge eingerichtet und vor allem im Küken- und Jungtierbereich zusätzliche Einweg-Schutzkleidung verwendet.
Während hier nur die Profi-Farmer und ihre Mitarbeiter durch den hygienebedingten Mehraufwand tangiert waren, mussten vor allem bei Klein- und Hobbyhaltern, aber auch bei einigen größeren Nebenerwerb-Betrieben die Tiere zwei Monate lang im Stall bleiben. Das Ergebnis: Heftige Rangeleien und Federpicken, in mindestens zwei Fällen auch vorübergehendes Erblinden durch zu hohen Amoniakgehalt der Stallluft. Andere gesundheitliche Beeinträchtigungen wie eine negative Entwicklung des Skeletts sind bisher noch nicht absehbar.
Ganz anders, weil wesentlich augenfälliger, wird dies jedoch sein, wenn die Strauße bei den Kleinhaltern nun erneut im Stall stehen. Denn jetzt beginnt die Balz und damit auch die Zeit der Rangkämpfe. Welche Folgen es haben kann, wenn zweimal 130 Kilo Straußenhenne in einem Stall ohne Fluchtmöglichkeit aneinander geraten, kann nur der erahnen, der Strauße kennt. Selbst bei massiver Bauweise sind erhebliche Schäden am Gebäude nicht auszuschließen - von den Tieren ganz zu schweigen! Nicht abzuschätzen sind außerdem die Auswirkungen auf Balz- und Legeverhalten sowie auf die Qualität von Eiern und Küken. Eine Stallhaltung über zweieinhalb Monate schränkt jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit die Aussicht auf eine erfolgreiche Kükensaison 2006 dramatisch ein.
Während die Stallpflicht von den Behörden recht einheitlich nach betrieblichen Zwängen und Möglichkeiten bzw. nach der Zuverlässigkeit des Halters bewertet wurde, gingen die Ansichten der Amtsveterinäre bei der angeordneten Überprüfung der im Freien gehaltenen Tiere weit auseinander. In den meisten Bundesländern wurden die Tiere virologisch mittels Kloakenabstrich bzw. -tupfer oder auch Kotprobe auf Geflügelpesterreger untersucht, in einigen Teilen der Republik mussten aber auch jeweils zehn Tieren je Bestand für den serologischen Test Blutproben entnommen werden. Da der Strauß auch heute noch nicht unbedingt zum bevorzugten Ausbildungsthema im Studiengang der Veterinärmedizin gehört, erwies sich letzteres teilweise als eine Art unfreiwilliges Rodeo. Während sich die Tupfer- oder Abstrich-Variante etwa beim Füttern fast nebenher und ohne Stress für Mensch und Tier erledigen ließ.
Stressarm bei der virologischen Methode auch die Auswertung: Die Untersuchungsämter in den jeweiligen Bundesländern teilten Haltern und Veterinärbehörden meist schon nach drei bis vier Tagen mit, dass alles im "grünen Bereich" war.
Abgesehen von einigen Fällen, in denen es ganz anders lief: Halter erhielten nach Einsenden der Proben von der zuständigen Untersuchungsbehörde umgehend den Befund "Verdacht auf Geflügelpest"! Panikattacken, Herzrasen und schlaflose Nächte erwiesen sich jedoch in allen Fällen als absolut überflüssig, denn die automatisch verschickte Alarmmeldung ging offensichtlich an jeden Halter, der eine Probe oder ein totes Tier einschickte - auch wenn es nach Aufnahme eines Fremdkörpers verendet war. Ein Paradebeispiel behördlicher Gedankenlosigkeit, die dem Prädikat "menschenverachtend" erschreckend nahe kommt und damit bei den Betroffenen ganz akut die letzten Reste von Vertrauen in die Verwaltung in Frage stellt.
Wesentlich entspannter erlebten dagegen Farmer in Süddeutschland die erste Untersuchungsrunde vom November/ Dezember 2005. Dort wurden zwar Blutproben gefordert, der Einfachheit halber aber von Schlachttieren. Für den einzigen Stress sorgten bei den Haltern anschließend die nicht zu beantwortenden Nachfragen der regionalen Veterinärbehörden nach den Testergebnissen. Denn: Das Fleisch dieser Tiere ist von vielen Verbrauchern längst genussvoll vertilgt - ohne jede Auffälligkeit. Die Analysen des von der Probenflut möglicherweise hoffnungslos überforderten Friedrich-Loeffler-Institut auf der Ostseeinsel Riems ließen dagegen bei Redaktionsschluss dieser DGS-Ausgabe Mitte Februar 2006 immer noch auf sich warten. Was da wohl falsch gelaufen ist? DGS
Skandal in ZDF-Sendung Johannes B.Kerner
Bei der Sendung Johannes B. Kerner am 17.01. 2006 im ZDF trat der umstrittene Rügener "Straußenzüchter" Peter Weck als Studiogast auf und brachte als "Höhepunkt" zwei junge Kängurus und einige Straußenküken mit. Der allem Anschein nach alkoholselige Auftritt des als Bauunternehmer vor fünf Jahren gescheiterten Halters, der auf der Ostseeinsel Rügen eine "Abenteuer"-Farm betreibt, hat zu heftigen Protesten professioneller Farmer und deren Kunden geführt. Artgerecht-Präsident Christoph Kistner hat Johannes B. Kerner einen Offenen Brief geschrieben:
Sehr geehrter Herr Kerner,
dass es manchmal etwas grobgehackt zugeht beim Füllen von Sendeplätzen oder Auswählen von Gesprächspartnern kenne ich aus eigener leidvoller Erfahrung als ehemaliger Programm-Verantwortlicher (SDR). Doch was in Ihrer gestrigen Sendung abging, darf eigentlich nicht passieren. Ich spreche nicht von Frau Karven, die sich zur Virus-Expertin aufschwingen und ohne relativierende Erklärung mit dem "mutierten" Vogelgrippevirus die allgemeine Panik weiter schüren durfte.
Ich spreche von Peter Weck. Ich weiß nicht, welcher Rechercheur Wecks Märchenstunde vor Ort auf Rügen erlebt hat, von Sachkenntnis war er jedenfalls nicht belastet. Nur ein paar Punkte, die sich leicht hätten überprüfen lassen:
Weck hat nie in Afrika "gelernt".
Er erzählt zwar viel Unsinn (erfolgreichster Züchter Deutschlands, einziger Brutbetrieb usw.), doch einen Sachkundenachweis, wie er nach dem Tierschutzgesetz vorgeschrieben ist, kann er nicht vorweisen.
Seine Farm erfüllt die genau definierten Mindestanforderung an die Haltung von Straußen nicht ansatzweise.
Ich habe die Farm auf Rügen mehrfach besucht, nachdem ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straußenzucht und -haltung (RP Karlsruhe) und als Präsident von artgerecht e.V., dem Berufsverband Deutsche Straußenzucht, auf die Missstände der Weckschen Farm aufmerksam gemacht worden war. Und ich habe gemeinsam mit meiner Sachverständigen-Kollegin Tierärztin Franziska Hammann (Östringen) die Behörden auf die skandalöse und tierschutzwidrige Wildwest-Haltung hingewiesen - bis heute leider ohne Erfolg.
Ich will hier nicht Herrn Wecks Geschäftstüchtigkeit in Frage stellen, doch sei der Hinweis erlaubt: Als Halter von sensiblen und stressanfälligen Tieren wie Straußen ist er absolut ungeeignet. Besonders schlimm ist auch der von ihm vermittelte völlig falsche Eindruck, die Haltung von Straußen sei ganz einfach und die Rettung vor der Pleite. Ich muss bei unseren bundesweit anerkannten Sachkundeseminaren immer wieder ähnliche Hoffnungen vor allem aus dem Osten zerstören. Denn: Genau das Gegenteil ist der Fall. Straußenhaltung ist nur etwas für Menschen mit viel Fingerspitzengefühl für sensible Tiere. Und sie bedarf erheblicher finanzieller Mittel, da der Aufbau einer neuen beruflichen Zukunft auch hier nicht zum Nulltarif oder für den üblichen Ich-AG-Zuschuss zu haben ist.
Zum knüppeldicken Ende seines Auftritts brachte es Herr Weck dann hammerhart: Weil seine "Abenteuer-Farm" nur mit den exotischen Tieren allein nicht profitabel ist, kassiert er jetzt auch noch mit "Behindertenarbeit" ab. Dass Herr Weck durch seinen Auftritt in Ihrer Sendung die tüchtigen Straußenhalter in Deutschland mit in den Dreck zieht, ist die eine Sache. Dass er aber ungestraft den Eindruck erwecken darf, als seien behinderte Menschen eine tolle Geschäftsidee für einen ganz offensichtlich alkoholkranken Pleitier, ist ein ungeheuerlicher Skandal!
Und noch etwas: Dass Herr Weck auch noch Straußenküken mit ins Studio brachte, erfüllt nach § 2 Tierschutzgesetz eigentlich einen Straftatbestand. Ihnen mag es nicht aufgefallen sein, aber ein wirklicher Experte hat sofort gesehen, dass die Tiere völlig gestresst waren. So viel Aufregung in fremder Umgebung kann auch noch Tage später zum Tod führen!
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Kistner, Straussenfarm Mhou
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Straußenzucht und Straußenhaltung (RP Karlsruhe)
Brasilianischer Investment-Riese pleite
Die Skeptiker wurden schneller bestätigt, als dies selbst Dauer-Pessimisten erwartet hatten: Der brasilianische Investment-Riese Avestruz Master ist zahlungsunfähig und wird derzeit von den aufgebrachten Gläubigern zerschlagen. Nachdem das Unternehmen, das im Dezember den Schlachtbetrieb aufnehmen und pro Jahr mehr als 300.000 Tiere vor allem für die EU schlachten wollte, im November fällige Wechsel und Gehälter nicht bezahlen konnte, stürmten geprellte Anleger die Mammutfarm in Bela Vista de Goiás bei Goiãnia südwestlich der Hauptstadt Brasilia und plünderten fast das gesamte bewegliche Mobiliar. Die Vorstandsmitglieder von Avestruz Master, die noch im Oktober 2005 beim Straußen-Weltkongress in Madrid die Branche vollmundig zum nächsten Kongress nach Sao Paulo eingeladen hatten, sitzen im Gefängnis und müssen mit Haftstrafen bis zu 27 Jahren rechnen. Das Unternehmen hatte u.a. unter der Bezeichnung "Struthio Gold" Investoren Renditen von fast 100 Prozent versprochen. Nach dem Super-GAU des Investment-Anbieters droht nun die gesamte brasilianische Straußenbranche in den Abgrund gerissen zu werden.
Welt-Kongress diskutiert: Liegt die Zukunft in Blau-Schwarz?
Man nehme einen Straußenhahn der Rasse Zimbabwe-Blau und eine südafrikanische Schwarzhals-Henne - und hat als Ergebnis dieser Kreuzung das ideale Produktionstier der Zukunft? Zwei Farben, die unter Straußenzüchtern bzw. -haltern ebenso heftig diskutiert werden wie im politischen Kräftemessen gelb, grün, rot oder schwarz, waren eines der Themen beim Welttreffen 2005 der internationalen Straußenbranche in Madrid. Christoph Kistner hat die Diskussion um das züchterische Farbenspiel ebenso verfolgt wie die anderen Programmpunkte.
Dass Blauhälse etwas Besonderes sind, weiß heute jeder, der sich auch nur rudimentär mit Straußenzucht befasst. Als der südafrikanische Wissenschaftler Dr. Michael Jarvis 1995 seinen Landsleuten bescheinigte, dass die großwüchsigen Strauße der nördlichen Nachbarn in Zimbabwe den traditionell leichtgewichtigen Federstraußen Südafrikas in Sachen Wachstum den Rang ablaufen, wechselte auch in den meisten deutschen Haltungen die Farbe. Oft wurde über Nacht aus südafrikanischem Schwarzhals Zimbabwe Blau - die Tiere waren freilich meist die selben wie zuvor...
Seit den "Madrid Events" müssen sich die Schwarzhals-Eigentümer möglicherweise nicht mehr hinter falschem Blau verstecken - wenn denn tatsächlich richtig und überall gültig ist, was die südafrikanischen Forscher M.M. Brand, S.W.P. Cloete, L.C. Hoffman und M. Muller in den vergangenen Jahren herausgefunden haben. Nach ihrer Arbeit "Vergleich von Lebend-Gewicht, Körpermaßen und Reproduktion bei Zimbabwe Blauhals- und südafrikanischen Schwarzhals-Straußen" haben die kleineren Südafrikanerinnen gar nicht so schlecht abgeschnitten. Denn: Laut Untersuchung produzierte eine Schwarzhals-Henne stolze 84 Prozent mehr Küken als eine Zimbabwe-Blauhals-Henne. Das Ergebnis aus höherer Eizahl (+ 47 %), geringerem Absterben von Embryos und weniger nicht bebrütbaren Eiern.
Allerdings: Die Schwarzhals-Hähne schnitten bei diesen Kriterien deutlich schlechter ab als die männlichen Blauhälse aus Zimbabwe. Hennen, die mit Zimbabwe-Blau-Hähnen gepaart wurden, hatten etwa bei der Embryo-Sterblichkeit deutlich bessere Ergenisse, als die Hennen, denen ein Schwarzhals als Partner beschert wurde.
Die Emfehlung der Wissenschaftler lässt sich unschwer erahnen: Man paare männliche Zimbabwe-Blauhälse mit weiblichen Schwarzhälsen, um die deutlichen Wachstums- und Gewichtsvorteile von Blau mit der besseren Reproduktionsfähigkeit von Schwarz zu kombinieren. Der Haken: Bisher gibt es keine auswertbare längerfristige Studie der Kombination Zimbabwe Blau und Schwarzhals. Und: Der einzige Zuchtbetrieb in Europa, der sich mit dieser Kreuzung seit einigen Jahren ebenfalls befasst, kommt zu ganz anderen Ergebnissen. Danach unterscheiden sich Schwarz und Blau in Eiproduktion, Befruchtung, Embryosterblichkeit, Schlupf und Küken-Mortalität nicht nennenswert, wohl aber sehr deutlich in Wachstum und Schlachtgewicht. Und da liegen die Vorteile entsprechend den Erkenntnissen von Dr. Jarvis eindeutig beim Blauhals - beim Zimbabwe Blau wohlgemerkt, über den nur eine Handvoll Betriebe in Deutschland und Europa verfügen.
Ein wesentliches Problem, die Zuchtempfehlung der südafrikanischen Forscher umzusetzen, ist neben der Verfügbarkeit reinrassiger Tiere auch der eindeutige Nachweis der Abstammung. Da in Afrika wie in Europa nur einige wenige Betriebe die Alttiere in Kleingruppen mit einem Hahn und zwei bis vier Hennen halten und auch deren Nachwuchs konsequent kennzeichnen, herrscht meist tiefe Ahnungslosigkeit, welches Küken nun zu welchen Eltern gehört. Chinesische und südafrikanische Forscher, die in Madrid ihre Ergebnisse vorstellten, raten hier zu so genannten Microsatellite Markers - was im deutschen Volksmund mit genetischem Fingerabdruck oder DNA-Analyse beschrieben wird. Während sich die Südafrikaner wegen der sehr verworrenen verwandschaftlichen Beziehungen in der Großgruppenhaltung mit einer eindeutigen Zuordnung noch relativ schwer tun, können die Chinesen bereits mit verwertbaren Ergebnissen aufwarten.
Allerdings: Um zu erfahren, dass die im Vergleich zu Zucht-"Familien" billigere Gruppenhaltung-Haltung oder Nachlässigkeit beim Kennzeichnen von Nachwuchs mit einem DNA-Test wettgemacht werden können, musste niemand nach Madrid reisen: Die Universität Gießen hat für den professionellen Zuchtverband artgerecht e.V. einen genetischen Abstammungsnachweis entwickelt, der nicht nur eindeutige Ergebnisse bringt, sondern mit ca. € 25,00/ Tier auch bezahlbar ist.
Wie wichtig eine professionelle Einstellung auch in der Straußenhaltung ist, zeigte ein Referat, das sich mit der erschreckenden, vor allem für Süd- und Westeuropa aber typischen Entwicklung der Straußenhaltung in Spanien befasste. 1995 gab es dort ca. 50 Betriebe, die von "goldenen Eiern" träumten. Vier Jahre später standen 900 "Farmen" mit einer Produktion von gerade 1.000 Schlachttieren (ca. 25.000 kg Fleisch) in den Listen des spanischen Landwirtschaftsministeriums, das damals zum Teil erhebliche Zuschüsse in die "boomende Industrie" steckte.
Doch dann ging es bergab: 2000 waren noch 600 Betriebe übrig, die jeweils zur Hälfte auf Zuchttiere bzw. Schlachttierproduktion setzten. Zwei Jahre später waren es dann 200 Farmen und 2004 nur noch 90. Die produzierten aber immerhin ca. 7.500 Schlachttiere (ca. 187.000 kg Fleisch). In diesem Jahr gibt es gerade noch ca. 50 Straußenhalter mit offiziell 5.000 Schlachttieren oder 125.000 kg Fleisch. Die Realität außerhalb des Madrider Kongresszentrums sieht jedoch anders aus. Truz&Truz, dem einzigen professionellen Schlacht- und Vermarktungsunternehmen in Spanien, standen in 2005 nur knapp 2.500 Tiere zur Verfügung, die zu ca. 80 Prozent von einem einzigen Betrieb geliefert wurden.
Tristesse pur - so muss man auch die Entwicklung in vielen anderen südlichen Ländern Europas sehen. Ein weiteres Beispiel lieferte Savvas Hadjiminas, der in seiner Heimat Zypern einen mustergültigen EU-Schlachthof für Strauße aufgebaut hat. 20.000 Tiere/ Jahr hatte der Spross der weltweit im Straußengeschäft tätigen Englezakis-Familie vor drei Jahren angekündigt. Heute sind es gerade ein Viertel und ein Gesamtverlust von mehr vier Millionen Euro. Inzwischen werden auch Ziegen, Schafe und Schweine geschlachtet, um aus den tiefroten Zahlen zu kommen.
Am Negativ-Beispiel Zypern entbrannte auch eine heftige Diskussion über angebliche Dumpingpreise der afrikanischen Anbieter. Hadjiminas beklagte die Preispolitik von Südafrika, das europäische Anbieter ständig unterbiete. Vertreter der südafrikanischen und der deutschen Straußenbranche hielten dem Zyprioten dagegen vor, dass sein Unternehmen auf einer Mittelmeerinsel wegen sehr hoher Erzeugerkosten nicht zu Weltmarktpreisen produzieren könne und damit nicht konkurrenzfähig sei.
Einen positiven Beitrag zur Straußenhaltung lieferte aus deutscher Sicht Dr. Anna-Caroline Wöhr vom Institut für Tierschutz, Verhaltenskunde und Tierhygiene der Ludwig-Maximilians-Universität München, die auf der Basis von zwei Dissertationen (A. Schulz, T. Riehl) feststellte, dass eine landwirtschaftliche Haltung von Straußen in Deutschland unter professionellen Bedingungen durchaus tierschutzgerecht sein kann. (DGS Magazin 1/ 2006)